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Ich möchte meine abstehenden Ohren operieren lassen. Ich werde zwei Wochen lang einen Verband tragen und deshalb nicht im Verkauf arbeiten können. Der Arbeitgeber will mir aber dafür keinen Lohn zahlen. Muss ich mir das gefallen lassen?
Ja, denn es handelt sich um eine freiwillige kosmetische Operation – nicht um eine Krankheit oder einen Unfall. Ihr Betrieb muss Ihnen zwar für die Operation freigeben, aber er ist nicht verpflichtet, Ihnen für die Zeit der Abwesenheit den Lohn zu zahlen.
Anders wäre die Lage, wenn Sie Ihre Ohren operieren liessen, weil Sie aus psychischen Gründen darunter leiden. Dann müssten Sie aber nachweisen, dass Sie deswegen in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung waren.
10. Februar 2012