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Ich bin seit neun Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig. Angefangen habe ich mit einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Der Betrieb verlängerte diesen Vertrag bei Ablauf jedes Mal um zwei weitere Jahre. Ist der Arbeitgeber nach so vielen Jahren nun verpflichtet, mit mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschliessen?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags gibt es nicht.
Eine feste Laufzeit wie in Ihrem Fall ist aber kein Nachteil. So haben Sie jeweils einen unkündbaren Vertrag für zwei Jahre in der Hand. Und Ihre Ansprüche – zum Beispiel auf Sozialleistungen, Ferien und Lohn bei unverschuldeter Abwesenheit – berechnen sich aufgrund der gesamten Anzahl Dienstjahre in diesem Betrieb.
19. Februar 2012 | bs