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Drei Kunden des Finanzdienstleisters AWD haben vor Gerichten in Deutschland und Österreich Rückerstattungen für verlorene Geldanlagen erstritten. Auch in der Schweiz reklamierten zahlreiche Konsumenten, die sich von der Vermittlerfirma über den Tisch gezogen fühlen (saldo 15/10 und «K-Tipp» 20/10). Das Oberlandesgericht Wien bestätigte ein Urteil des Handelsgerichts Wien: Ein AWD-Berater habe die Klägerin «grob sorgfaltswidrig» beraten. Der AWD-Berater habe ihr Immobilienaktien mit den Worten angepriesen, dass das «das Gleiche wie Bausparen» sei, nur mit «besseren Zinsen als auf der Bank». Er verschwieg, dass bei Aktien Schwankungen auftreten und ein Totalverlust möglich ist. Die Anlegerin erhielt rund 36 000 Euro Schadenersatz.
12. Februar 2012
