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Die schwarz angestellte Haushaltshilfe eines Genfer Ehepaars erlitt bei einem Unfall schwere Augenverletzungen. Das Paar kündigte ihr und organisierte ihre Rückreise nach Bolivien. Die Frau erblindete auf dem linken Auge. Die Sehkraft des rechten Auges reduzierte sich auf 40 Prozent. Vor dem Arbeitsgericht Genf verlangte sie Geld für Überstunden und eine Genugtuung, erhielt aber nur eine Arbeitsbestätigung zugesprochen. Dagegen wehrte sich die Frau beim Genfer Kantonsgericht: Dieses verpflichtete das Ehepaar, 83 625 Franken für Überstunden und 15 000 Franken für die schlechte Behandlung nach dem Unfall zu bezahlen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.
Bundesgericht, Urteil 4A_578/2011 vom 12. Januar 2012
12. Februar 2012
