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Vor etwa zwei Monaten bestellte eine Frau über einen ausländischen Onlineshop eine Föhnhaube für Fr. 37.95. Den Betrag zahlte sie im Voraus. Doch die Haube liess auf sich warten. Nach ein paar Wochen hatte die Kundin genug und telefonierte dem Onlineshop. Der Verkäufer flüchtete sich anfänglich in billige Ausreden. Schliesslich meldete er sich gar nicht mehr.
Die Frau fand das gar nicht lustig und suchte Hilfe bei saldo: «Das Geld ist mir nicht wichtig», erklärte sie. «Es geht mir ums Prinzip!»
Ich stimmte ihr zwar vollkommen zu. Dennoch wollte ich sie davon abhalten, wegen einer Föhnhaube einen Prozess anzuzetteln, und warnte: «Die Klage gegen eine ausländische Firma ist in diesem Fall viel zu riskant, und das Verfahren könnte sehr teuer werden!»
Die streitbare Frau liess meine Argumente nicht gelten und forderte stattdessen Recht und Gerechtigkeit.
«Unser Recht ist leider unvollkommen», seufzte ich und meinte dann nicht ganz im Ernst: «Die reine Gerechtigkeit wird uns wohl erst beim Jüngsten Gericht zuteil.»
«Danke für den Tipp!», antwortete die Dame begeistert: «Können Sie mir bitte noch sagen, wo genau sich das Jüngste Gericht befindet?»
12. Februar 2012 | Hans Ruedi Schmid
