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Muss ich Dividende versteuern?
Die Zürich Versicherung hat letztes Jahr eine Dividende von 17 Franken pro Aktie bezahlt, dies netto ohne Verrechnungssteuerabzug. Muss ich die Dividende trotzdem als Einkommen in der Steuererklärung deklarieren?
Nein. Es handelt sich genaugenommen nicht um eine Dividende, sondern um eine steuerfreie Kapitaleinlage-Rückzahlung – als Folge der Unternehmenssteuerreform II. Hingegen müssen Sie den Vermögenswert der Aktien (Fr. 212.50 pro Stück) im Wertschriftenverzeichnis aufführen.
Gibt es einen Vergleichsindex?
Ich habe der Bank einen Auftrag für die Verwaltung meiner Wertschriften gegeben. Die Verteilung soll «ausgewogen» sein: durchschnittlich 35 Prozent Aktien, 40 Prozent festverzinsliche Wertpapiere, 10 Prozent Immobilienpapiere. Mit dem Resultat bin ich gar nicht zufrieden. Gibt es einen Index, der sich als objektiver Vergleichsmassstab eignet?
Die Bank Pictet hat eine ganze Index-Familie entwickelt, die auch von den Pensionskassen stark beachtet wird. Am besten geeignet für Ihr Portefeuille ist der Index Pictet BVG-40 plus. Sie finden ihn mit einer gängigen Suchmaschine leicht im Internet. Betrachten Sie diesen Index als guten, aber groben Vergleichsmassstab. Schneidet Ihre Bank über eine längere Zeit mehr als 2 Prozent pro Jahr schlechter ab, muss sie dies schon sehr gut begründen können, um weiterhin Ihr Vertrauen zu verdienen.
12. Februar 2012 | Silvio Bertolami, Redaktor K-Tipp/K-Geld
